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SPD-Landtagsfraktion fordert Abschaffung der Studiengebühren

archiv/050202Stud_geb.jpg Adelheid Rupp legt Gesetzentwurf vor. Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Ziel der bayerischen Hochschulpolitik muss sein, jungen Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen.

Die SPD-Hochschulpolitikerin Adelheid Rupp verlangt eine schonungslose Offenlegung der Studie des Hochschulinformationssystems (HIS), wonach im Jahr 2006 bis zu 18.000 Abiturienten durch Gebühren vom Studieren abgehalten worden sind. Die SPD-Abgeordnete sieht sich durch die Studie bestätigt, wonach die Zahl der Studienanfänger seit Einführung der Studiengebühren erheblich gesunken ist.
In einer Pressekonferenz am Freitag, 24. Oktober, stellte Adelheid Rupp den SPD-Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern vor. Die SPD-Abgeordnete weist darauf hin, dass vor allem Frauen und Abiturienten aus sozial benachteiligte Schichten vom Hochschulstudium fern gehalten werden. Rupp: „Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen."

Im Wortlaut:
Abschaffung der Studiengebühren
Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG)

A) Problem
Die drastische Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft im Schulbereich wurde mit der Einführung der Studienbeiträge weiter verschärft. Statt Leistung und Begabung entscheidet immer stärker der Bildungshintergrund der Eltern, ob junge Menschen an die Hochschulen kommen.
Studienbeiträge führen zu einer Einengung des Hochschulzugangs und der Bildungschancen nach sozialen Kriterien. Der finanzielle Hintergrund darf jedoch nicht noch stärker zum Auswahlkriterium in der Bildung werden, als dies jetzt schon der Fall ist.

Ziel der bayerischen Hochschulpolitik muss sein, jungen Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen. Soziale Herkunft und Einkommen der Eltern entscheiden in Deutschland wie in keinem anderen Industrieland darüber, wer ein Hochschulstudium aufnimmt. Studienbeiträge erhöhen die ohnehin schon bestehenden sozialen Barrieren noch weiter.

Die Privatisierung der Bildung in Form von Studienbeiträgen entlässt den Staat aus seiner Verantwortung. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Vermittlung von Bildung und Wissenschaft. Ihm obliegt es, dafür die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Staat zieht sich hingegen immer weiter aus der Hochschulfinanzierung zurück. Der Etat für die Hochschulen ist trotz steigender Studierendenzahlen nur unterdurchschnittlich angestiegen: Während der Gesamthaushalt von 2007 auf 2008 um 8,4 Prozent angehoben wurde, beträgt der Zuwachs im Bereich der Hochschulen lediglich 4 Prozent.

Die angekündigte soziale Abfederung der Studienbeiträge existiert in Bayern nicht. Stipendiensysteme gibt es keine und Kredite zur Studienfinanzierung sind für viele Studierende keine Alternative, da sie teuer sind und eine hohe Belastung für die Studierenden darstellen.
In den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks wird seit Jahren auf die soziale Benachteiligung von Menschen mit niedriger sozialer Herkunft aufmerksam gemacht. In den letzten Jahren ist der Anteil der hohen und der gehobenen Herkunftsgruppe an den Hochschulen kontinuierlich gestiegen, der der beiden unteren Gruppen weiter gesunken.Der dringend notwendige Anstieg der Akademikerzahlen, wie es von der Wirtschaft dringend gefordert wird, ist nur zu erreichen, wenn Studierende aller Herkunftsgruppen stärker an den Hochschulen vertreten sind.
Die Studierenden bekommen für ihr Geld keine entsprechende Gegenleistung. Die mit der Einführung von Studiengebühren versprochenen nachhaltigen Verbesserungen der Studienbedingungen sind nicht erfolgt. An den seit Jahren unterfinanzierten Hochschulen fehlt in vielen Fällen die nötige Infrastruktur, um die Studiengebühren effektiv einzusetzen. Die Verwaltungskostenbeiträge kommen bisher weder den Studierenden noch den Hochschulen zu Gute. Sie werden direkt dem Finanzministerium zugeführt.

B) Lösung
Die Studienbeiträge und die Verwaltungskostenbeiträge für das Hochschulstudium an bayerischen Hochschulen werden abgeschafft.

C) Alternativen
Keine

D) Kosten
Durch die Abschaffung der Studienbeiträge entstehen den Hochaschulen Einnahmeeinbußen in der Höhe von derzeit 150 Millionen Euro. Diese sollen künftig aus dem Staatshaushalt getragen werden. durch die abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge entstehen im Staatshaushalt jährliche Mindereinnahmen von ca. 25 Millionen Euro

Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (GVBl S. 369), wird wie folgt geändert:

Art. 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht werden im Ersten Teil der Abschnitt VI und die Art. 71 und 72 gestrichen.
b) Die Abschnitte VII und VIII im Ersten Teil werden die Abschnitte VI und VII.
c) Art. 73 bis 107 werden Art. 71 bis 105.

2. Im Ersten Teil werden der Abschnitt VI und die Art. 71 und 72 gestrichen.

3. Die Abschnitte VII und VIII im Ersten Teil werden die Abschnitte VI und VII.

4. Art. 73 bis 107 werden Art. 71 bis 105.

Art. 2

Dieses Gesetz tritt am in Kraft.

(24.10.2008)