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SPD-Fraktion fordert Stopp der 'Hauptschulreform'. Der Umbau zu 'Mittelschulen' macht nichts besser

kdvg/060705kdvg_ban.jpg Hans-Ulrich Pfaffmann und Martin Güll: Der Kultusminister versucht mit allen Mitteln , das dreigliedrige Schulsystem zu retten. Die Mittelschule wird kein einziges schulpolitisches Problem lösen, sondern könnte selbst zu einem werden.

Die Reformpläne der schwarz-gelben Staatsregierung für die Hauptschule bringen keine pädagogischen Verbesserungen, es werden keine Hauptschulstandorte gesichert und es gibt keine kleineren Klassen. Die Kosten für die "Mittelschulen" und für die Schulverbünde lasten auf den Kommunen. In einer Pressekonferenz haben Hans-Ulrich Pfaffmann, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport im Bayerischen Landtag und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und sein Fraktionskollege Martin Güll, MdL (rechts), ein Langjähriger Hauptschulrektor die Staatregierung aufgefordert Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Sie verlangten ein ein „Moratorium zugunsten einer nachhaltigen Bildungspolitik in Bayern. Darin muss insbesondere festgelegt werden, dass die wohnortnahe Schule erhalten bleibt und sich die Schullandschaft dem Bedarf vor Ort anpasst. Das beinhaltet eine ergebnisoffene Schuldiskussion und keine Verordnungen „von oben herab". Und: sie forderten eine pädagogische Schulentwicklung und gleiche Bildungschancen.
Die Vorlage zu ihrer Pressekonferenz hat folgenden Wortlaut:

Die „neue Mittelschule" – Eine Märchenstunde der Staatsregierung
für Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, Schüler und Schülerinnen
und für die Sachaufwandsträger

Nach der Einführung der sechsjährigen Realschule und des achtjährigen Gymnasiums, sowie der Reform der gymnasialen Oberstufe fügt die Staatsregierung nun eine weitere Reform hinzu, die keinesfalls zu einer nachhaltigen Verbesserung der Schullandschaft in Bayern führen wird. Die Einführung von Mittelschulen und Schulverbünden wird Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler und Kommunen weiter verunsichern.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung, der die Einführung von Mittelschulen und Schulverbünden regelt, bestätigt die Befürchtungen der SPD-Landtagsfraktion. Mit diesem Gesetzentwurf trägt die Staatsregierung weiter zur Verunsicherung in der bayerischen Schullandschaft bei, ohne ein einziges Problem zu lösen. Die SPD-Fraktion warnt die CSU/FDP-Mehrheit im Landtag davor, dieses Gesetz zu beschließen.

Die Mittelschule ist bereits im Vorfeld durchgefallen! Die Staatsregierung allerdings schlägt alle Warnungen eiskalt in den Wind. Das erinnert in fataler Weise an die Einführung des G8 oder die Reform der gymnasialen Oberstufe. Auch da wurden alle Warnungen im Vorfeld nicht ernst genommen. Das Ergebnis ist bekannt.
Die SPD fordert erneut alle Verantwortlichen auf, mit dem heillosen Durcheinander, dem konzeptionslosen Aktionismus in der bayerischen Schulpolitik endlich Schluss zu machen. Gefordert wird eine „Koalition der Vernünftigen". Denn die Mittelschule wird kein einziges schulpolitisches Problem lösen, sondern könnte im Gegenteil selbst zu einem werden.

Bereits im Vorfeld wird die Einführung der Mittelschule von wichtigen Institutionen abgelehnt:

  • Der bayerische Elternverband kritisiert: „Die Mittelschule führt zu einer weiteren Zersplitterung des ohnehin schon unübersichtlichen Schulsystems. Sie sortiert die Kinder."
  • Der Landesschülerrat fordert: „Nein zur Türschildkampagne!"
  • Der Bayerische Lehrer und Lehrerinnenverband weist auf die Probleme bei der Einführung der Mittelschule hin: „In Zeiten des Schülerrückgangs ist es anachronistisch und geradezu absurd, Schüler noch mehr zu sortieren und einen zusätzlichen Schultyp zu schaffen."
  • Der bayerische Städtetag äußerst sich bisher in der Mehrheit skeptisch: „Die Einschätzung der Kommunalpolitiker reichen von „Etikettenschwindel" über „Programm zur Busförderung" bis hin zu spürbaren Verbesserungen".
  • Auch die CSU selbst streitet über die Mittelschule. So fordert Ex- Finanzminister Erwin Huber eine Verschiebung der Einführung mit dem Ziel: „Gründlichkeit und hoher Konsens statt Schnelligkeit".

Die vorläufig sechs Märchen des Kultusministers über die
Einführung der Mittelschule und der Schulverbünde. Fortsetzung folgt.

Nach erster Durchsicht des umfangreichen Gesetzentwurfes zur Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes mit dem Ziel, Mittelschulen und Schulverbünde einzuführen kommt die Wahrheit auf den Tisch:

Das Märchen von der Stärkung der Hauptschulen
Bisher wurde der Eindruck vermittelt, die Hauptschulen werden zu Mittelschulen umgebaut. Dieser Eindruck ist falsch. Mit den Mittelschulen wird eine neue Schulart eingeführt. Das heißt, Hauptschulen, die nicht Mittelschulen werden können, werden zur vierten Schulart nach der Grundschule in Bayern, oder sie werden schließen müssen. Im Übrigen ist die Einführung der Mittelschule oder eines Schulverbundes freiwillig, so der Gesetzentwurf.
Das heißt im Klartext: Die verbleibenden Hauptschulen werden noch stärker entwertet, während die Mittelschulen keine spürbaren Verbesserungen sowohl pädagogisch als auch organisatorisch aufweisen können.

Das Märchen vom Erhalt der wohnortnahen Schule
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mittelschulverbund in einem einheitlichen Schulsprengel organisiert wird und eine budgetierte Lehrerstundenzuweisung erhält. Damit soll der Verbund eigenständig und flexibel über Abweichungen von den vorgegebenen Klassenstärken selbst entscheiden können. Das bedeutet das Aus für alle kleinen Schulstandorte, weil diese naturgemäß zum Erhalt des Standortes mehr Lehrerstunden brauchen. Außerdem wird sich mittelfristig die Schullandschaft auf die Standorte mit dem Angebot des Mittleren Schulabschlusses konzentrieren.
Das heißt im Klartext: Wenn die Lehrerstunden aus dem Verbundbudget zum Erhalt der kleineren Schulen nicht ausreichen, muss der Sachaufwandträger entweder die notwenigen Lehrer und Lehrerinnen selbst bezahlen oder die Schule schließen. Die Verantwortung allerdings trägt dann der Schulverbund der Mittelschule. Die Gewinner werden die größeren Schulstandorte sein, die Verlierer die wohnortnahen, kleineren Schulen.

Das Märchen von der Kostenneutralität
Der Gesetzentwurf zeigt auf, das die Staatsregierung nicht bereit ist, die durch die Einführung von Mittelschulen entstehenden Kosten zu tragen. Es wird ausgeführt, dass keine Mehrkosten entstehen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Konnexitätsleistungen durch den Staat anlässlich der Einführung von Mittelschulen und Schulverbünden nicht zu leisten sind.
Das heißt im Klartext: Alle entstehenden Kosten sind von den Kommunen selbst zu tragen. Dies gilt sowohl für die Investitionskosten, als auch für die laufenden Kosten.

Das Märchen vom geringeren Beförderungsaufwand
Das Konzept der Staatsregierung geht davon aus, dass es durch Schulverbünde zu deutlich geringeren Beförderungskosten kommen wird als bei einer Schulorganisation ohne Schulverbünde. Tatsache ist jedoch, dass ein erhöhter Beförderungsaufwand zum einen deswegen entsteht, weil Schüler und Schülerinnen an andere Schulen zum Unterricht in Wahlpflichtfächern (Technik, Soziales, Wirtschaft) gefahren werden müssen. Zum anderen wird ein erhöhter Schülertransport durch Klassenzusammenlegungen notwendig sein, weil die zu geringe Lehrerstundenzuweisung dies erfordert.
Das heißt im Klartext: Die Kommunen bleiben auf allen Kosten sitzen, weil sie nach dem Gesetzestext alle notwendigen Maßnahme im Zusammenhang mit den Mittelschul-Verbünden selbst veranlassen. Somit entfallen alle Leistungen des Staates aus der Konnexitätsverpflichtung.

Das Märchen von der Wahlfreiheit der Schüler und Schülerinnen
Das Mittelschulkonzept sieht vor, dass die Schüler und Schülerinnen innerhalb des Mittelschulsprengels in Schulen wechseln können, die das jeweilige Pflicht- bzw. Wahlpflichtangebot vorhalten. Der dadurch entstehende zusätzliche Beförderungsaufwand ist wiederum von den Kommunen zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Schulverbundspartner zur Stabilisierung eines Schulstandortes Schüler und Schülerinnen, die bisher eine andere Schule besucht haben, zu einer kleinen Schule befördern wollen. (Privatsache der Gemeinden!)
Das heißt im Klartext: Muss oder wird ein Schüler/Schülerin in eine andere Schule gefahren, sei es wegen dem notwendigen Unterrichtsangebot, oder wegen der Stabilisierung des Standortes, zahlt der Sachaufwandsträger die Kosten alleine.

Das Märchen von den Ganztagsangeboten an Mittelschulen
Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass der Bedarf an ganztägigen Angeboten vor Ort durch allgemeine gesellschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen bedingt sind und nicht aus einer gesetzlichen Verankerung. Das bedeutet, dass Ganztagsangebote, die über bereits bestehende Ganztagszüge hinausgehen, nicht finanziert werden sollen und dies obwohl zur Genehmigung einer Mittelschule zwingend Ganztagsangebote vorgehalten werden müssen.
Das heißt im Klartext: Wer Mittelschule werden will, muss ein Ganztagsangebot einrichten (sofern nicht bereits vorhanden) und es auch selbst bezahlen.

Forderungen der SPD im bayerischen Landtag – die Alternative
zur Märchenstunde der Bayerischen Staatsregierung

Bayern braucht…

  • … ein „Moratorium zugunsten einer nachhaltigen Bildungspolitik in Bayern". Darin muss festgelegt werden, dass die wohnortnahe Schule erhalten bleibt und sich die Schullandschaft dem Bedarf vor Ort anpasst. Das beinhaltet eine ergebnisoffene Schuldiskussion und keine Verordnungen „von oben herab".
  • … eine regionale Schulentwicklung. Die Schulpolitik in wird immer noch zentral vom Kultusministerium aus gemacht. Eine Schule in München oder Nürnberg sieht aber anders aus als eine Schule in Oberammergau oder Schöllkrippen in Unterfranken. Relevant sind beispielsweise die Schulgröße, das Einzugsgebiet einer Schule, der Migrantenanteil und die Versorgung der Region mit weiterführenden Schulen. Eine individuelle Weiterentwicklung der Schulen in den Regionen ist deshalb zwingend erforderlich.
  • … eine nachhaltige Schulreform. Dazu gehört die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler, ihrer Stärken und Schwächen unter Berücksichtigung ihrer sozialen Lage und ihrer Herkunft. Dazu werden die Klassengrößen spürbar verkleinert. Bei der Lehrerzuweisung ist von einer Klassengröße von maximal 25 Schülerinnen und Schülern, an den Grundschulen nur von 20 auszugehen. Die Kopfnoten werden zugunsten von Schülerportfolios abgeschafft. Ziel ist eine umfassende Form der Leistungsbeurteilung, die nicht rein auf Noten basiert. Die Stärken und Schwächen der Schüler/innen werden gezielt in kleinen Gruppen gefördert bzw. ausgeglichen.
  • gerechte Bildungschancen, die nicht vom Geldbeutel der Eltern, von der sozialen Herkunft oder vom Wohnort abhängen. Kindergartenzeit wird zur Bildungszeit und muss kostenfrei werden. Alle verpflichtenden Schulveranstaltungen, Schulmaterialien sowie ein gesundes Mittagsessen werden kostenlos gestellt. Zur Vermeidung von Nachhilfe werden Fördergruppen und Ganztagsklassen eingerichtet und die Studiengebühren abgeschafft.
  • die Stärkung der Eltern durch verbindliche Mitbestimmung und Beteiligung an grundlegenden schulpolitischen Entscheidungen und größere Selbständigkeit der Schulen. Dazu wird an jeder Schule eine verbindliche Schulverfassung erarbeitet, bei der Eltern und Schülerinnen und Schüler echte Mitbestimmungsrechte erhalten. Bei schulpolitischen Entscheidungen wird die Beteiligung der Eltern verbindlich festgelegt.
  • die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Ganztagsschulplatz. An jeder Schule werden mittelfristig ausreichend Ganztagsschulplätze eingerichtet für alle, die einen Ganztagsplatz wünschen.
  • die Förderung einer pädagogischen Schulentwicklung mit der Zulassung innovativer Schulmodelle auf der Grundlage des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (EUG), wonach Schulversuche und Schulen der besonderen Art, die beispielsweise eine längere gemeinsame Schulzeit vorsehen, bereits jetzt möglich sind.
  • die Umsetzung des Prinzips „länger gemeinsam lernen". Dafür sind die Abschaffung des bisherigen Übertrittsverfahrens zugunsten des Elternwillens nötig, sowie die Einführung des „Mittleren Bildungsabschlusses" an jeder Schulart mit der Möglichkeit, anschließend eine dreijährige Oberstufe zu besuchen.
(10.03.2010)