
Landtags-SPD muss sonst Gang vor das Verfassungsgericht ins Auge fassen
„Nach dem heutigen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach es hohe Hürden für Online-Durchsuchungen gibt, kann der Gesetzentwurf der CSU-Staatsregierung so nicht den Bayerischen Landtag passieren", erklärt die SPD-Rechtspolitikerin im Landtag und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Adelheid Rupp.
„Sollte der Entwurf von Innenminister Herrmann tatsächlich so verabschiedet werden, müssen wir über eine Verfassungsklage nachdenken, denn der bayerische Gesetzentwurf kennt keine Schranken für Online-Durchsuchungen." Rupp: „Das ist so ähnlich, als wenn das Briefgeheimnis aufgehoben würde."
Zunächst müsse jetzt die Begründung der Karlsruher Richter noch im einzelnen genau angesehen werden. „Doch dass CSU und Staatsregierung an ihrem Gesetzentwurf dringend Änderungen vornehmen müssen, ist unzweifelhaft", betont Rupp.
(27.02.2008)