
Innenexpertin Helga Schmitt-Bussinger: Gesetzentwurf der Staatsregierung kann in dieser Form nicht Gesetz werden
Als „fulminant" bezeichneten der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, MdL Franz Schindler (SPD), und die stellvertretende Vorsitzende des Landtags-Innenausschusses, MdL Helga Schmitt-Bussinger (SPD), die heutige Entscheidung des BVerfG zum Thema „online-Durchsuchungen". Nach der früheren Entscheidung zum Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung" könne die Herausarbeitung eines Grundrechts auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" in einer global vernetzten Welt gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es handle sich um einen Meilenstein in der Verfassungsentwicklung, der geeignet sei, die Balance zwischen den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des einzelnen und kriminalistischen Notwendigkeiten zu wahren.
Der von der Staatsregierung bereits vorschnell vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes mit der Befugnis zu heimlichen online-Durchsuchungen müsse nun äußerst sorgfältig geprüft werden und wird nach Ansicht der beiden SPD-Politiker in der vorliegenden Form nicht Gesetz werden können. Ob für die wenigen Fälle, in denen nach der heutigen Entscheidung des BVerfG heimliche online-Durchsuchungen zulässig sein könnten, tatsächlich der damit verbundene Aufwand betrieben werden müsse, bleibe politisch zu entscheiden. Jedenfalls sei die Darstellung, ohne online-Durchsuchungen sei die Sicherheit nicht zu gewährleisten, falsch.
(27.02.2008)