
Wolfgang Hoderlein enttäuscht über das Nein der CSU im Europa-Ausschuss, die Verankerung von Elementen direkter Demokratie im Grundgesetz zu unterstützen.
Die CSU-Landtagsfraktion verweigert sich generell der Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene, wie sie von den Berliner Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen derzeit in Allparteiengesprächen angestrebt wird. Ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion, die Verankerung von Elementen direkter Demokratie im Grundgesetz im Bundestag zu begrüßen und entsprechende Bemühungen im Bundestag zu unterstützen, die auch die Abhaltung eines Volksentscheids über den EU-Verfassungsvertrag in Deutschland erlauben würde, wurde mit allen Stimmen der CSU in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten abgelehnt. Für den SPD-Abgeordneten Wolfgang Hoderlein „verliert die CSU-Forderung nach Durchführung eines Referendums über die EU-Verfassung damit nicht nur jegliche Glaubwürdigkeit, sondern entpuppt sich als Augenwischerei und nicht ernst gemeintes, populistisches Scheinmanöver“.
In der Aussprache warb Hoderlein dafür, aufgrund der „guten Erfahrungen“ mit der Bayerischen Verfassung mehr direkte Demokratie auch bei bundesweiten Entscheidungen als „belebendes Element“ für mehr Bürgerbeteiligung und gute Ergänzung der repräsentativen Demokratie grundgesetzlich zu ermöglichen. Die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zweidrittelmehrheit wäre erreichbar, wenn sich die CSU im Bundestag nicht verschließen und mit SPD, Grünen und stimmen würde.
Demgegenüber nannte für die CSU der Abgeordnete Reinhold Bocklet eine „Gesetzesinitiative auf Bundesebene zur Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden einschließlich der Möglichkeit eines EU-Verfassungsreferendums für nicht diskutabel“, weil nicht klar sei, welche Konsequenzen dies für die bundesstaatliche Ordnung und die Mitwirkung der Länder habe. In der Konsequenz verzichte man deshalb auch auf die Möglichkeit eines Volksentscheids über den EU-Verfassungsvertrag.
(23.11.2004)