
Dringlichkeitsantrag von Angelika Weikert und Franz Schindler
Die SPD-Landtagsfraktion fordert in einem heute eingebrachten Dringlichkeitsantrag ein unbefristetes Bleiberecht für in Deutschland aufgewachsene und integrierte Kinder von Flüchtlingen, entsprechend dem Vorschlag des früheren Bundesinnenministers Schily vom Juni 2005. Auch müsse für langjährig geduldete Ausländer/innen eine den Aufenthalt legalisierende "Schlussstrichregelung" entsprechend den Überlegungen des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen getroffen werden. Die SPD-Fraktion fordert dazu die Staatsregierung auf, sich im Rahmen der Konferenz der Innenminister dafür einzusetzen.
"Durch die Neuregelungen im Zuwanderungsgesetz wird die Möglichkeit geschaffen, bisher unsichere aufenthaltsrechtliche Situationen zu klären. Ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebung nicht möglich ist, erhalten aber weiterhin nur jeweils befristete Duldungen, auch wenn sie wirtschaftlich und sozial integriert sind. Da das Aufenthaltsrecht der Kinder von dem der Eltern abgeleitet ist, bietet das Aufenthaltsrecht nur eingeschränkte Möglichkeiten, in Deutschland aufgewachsenen Kindern von Geduldeten ein Bleiberecht zu gewähren," erklären Angelika Weikert und Franz Schindler, federführend für den Dringlichkeitsantrag.
Härtefallkommissionen können, dort wo sie eingerichtet worden sind, nur in Einzelfällen ein Aufenthaltsrecht gewähren. Weikert: "Aus humanitären Gründen ist es geboten, ausländischen Kindern und Jugendlichen, die seit langem in Deutschland leben und integriert sind, im Wege einer generellen Härtefallregelung ein Bleiberecht einzuräumen. Schließlich sind die Kinder und Jugendlichen hier aufgewachsen und heimisch geworden und haben meist weder einen sprachlichen noch einen kulturellen Bezug zum Heimatland ihrer nach Deutschland geflüchteten Eltern."
Es widerspreche elementaren Grundsätzen der Humanität, den Aufenthalt abgelehnter Asylbewerber und sonstiger Ausländer, die nicht abgeschoben werden können, langjährig nur zu dulden und ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zu verwehren. Nach Überlegungen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums sollen abgelehnte Asylbewerber und sonstige ausreisepflichtige Ausländer mit langjährigem, ununterbrochenen Aufenthalt im Bundesgebiet auch im Interesse ihrer im Regelfall hier aufgewachsenen Kinder eine Chance auf einen dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt erhalten. Und zwar dann, wenn sie seit mehreren Jahren den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder auf legale Weise selbst erarbeiten.
Der SPD-Dringlichkeitsantrag hat folgenden Wortlaut:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Konferenz der Innenminister dafür einzusetzen, dass
Begründung:
Durch die Neuregelungen im Zuwanderungsgesetz wird die Möglichkeit geschaffen, bisher unsichere aufenthaltsrechtliche Situationen zu klären. Ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebung nicht möglich ist, erhalten aber weiterhin nur jeweils befristete Duldungen, auch wenn sie wirtschaftlich und sozial integriert sind. Da das Aufenthaltsrecht der Kinder von dem der Eltern abgeleitet ist, bietet das Aufenthaltsrecht nur eingeschränkte Möglichkeiten, in Deutschland aufgewachsenen Kindern von Geduldeten ein Bleiberecht zu gewähren. Härtefallkommissionen können, dort wo sie eingerichtet worden sind, nur in Einzelfällen ein Aufenthaltsrecht gewähren.
Aus humanitären Gründen ist es geboten, ausländischen Kindern und Jugendlichen, die seit langem in Deutschland leben und integriert sind, im Wege einer generellen Härtefallregelung ein Bleiberecht einzuräumen, wie dies der frühere Innenminister Schily bei der Konferenz der Innenminister am 23./24.06.05 vorgeschlagen hat, da die Kinder und Jugendlichen hier aufgewachsen und heimisch geworden sind und meist weder einen sprachlichen noch einen kulturellen Bezug zum Heimatland ihrer nach Deutschland geflüchteten Eltern haben. Das Schicksal der Kinder und Jugendlichen sollte ungeachtet des Verhaltens ihrer ausreisepflichtigen Eltern im Vordergrund stehen.
Es widerspricht elementaren Grundsätzen der Humanität, den Aufenthalt abgelehnter Asylbewerber und sonstiger Ausländer, die nicht abgeschoben werden können, langjährig nur zu dulden und ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zu verwehren. Nach Überlegungen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums sollen abgelehnte Asylbewerber und sonstige ausreisepflichtige Ausländer mit langjährigem, ununterbrochenen Aufenthalt im Bundesgebiet auch im Interesse ihrer im Regelfall hier aufgewachsenen Kinder eine Chance auf einen dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt erhalten, wenn sie seit mehreren Jahren den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder auf legale Weise selbst erarbeiten.
(30.11.2005)