
Florian Ritter: Ablehnung der Mehrheitsfraktion zum SPD-Gesetzentwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes in Bayern ein Armutszeugnis/Selbst Mexiko fortschrittlicher
Als ein Armutszeugnis gegenüber einer größtmöglichen Transparenz der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Bürokratie in Bayern bezeichnete Florian Ritter, SPD-Mitglied im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags, die Ablehnung der CSU-Fraktion des Gesetzentwurfs der SPD-Landtagfraktion zu einem Bayerischen Informationsfreiheitsgesetz in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses.
"In den skandinavischen Ländern und in fast 60 Staaten, u. a. in Mexiko, gibt es Informationsfreiheitsgesetze. Teilweise blicken diese Gesetze auf eine mehr als 100 Jahre alte Tradition zurück. Auf Bundesebene ist das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, kurz Informationsfreiheitsgesetz, seit dem 1. Januar 2006 in Kraft und auf Länderebene existieren Informationszugangsgesetze in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen", zählt der SPD-Politiker auf. Auf europäischer Ebene enthalte Art. 255 EG-Vertrag ein allgemeines Zugangsrecht zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Auch in Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in Artikel I-50 des Europäischen Verfassungsvertrags sei das Informationsfreiheitsgesetz verbürgt, so der Abgeordnete weiter. Ritter: "Warum sollen daher die Bürgerinnen und Bürger in Bayern keinen Zugang zu amtlichen Informationen haben?"
Ritter fordert die CSU auf, ihr obrigkeitsstaatliches Denken aus dem 19. Jahrhundert aufzugeben und endlich zu akzeptieren, dass Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen keine "Black Box" sein dürfen. "Auch Kostengesichtspunkte dürfen keine Rolle spielen, wenn es um mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit geht", so der Abgeordnete. Die CSU müsse sich die Frage stellen: "Was dient der Demokratie in Bayern und den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats?"
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, dass jeder gegenüber den Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Freistaat Bayern einen Anspruch auf Zugang zu Informationen hat, ohne hierfür ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend machen zu müssen. Ritter: "Erst durch den Zugang zu amtlichen Informationen auch ohne selbst Beteiligter eines Verwaltungsverfahrens sein zu müssen, hat der Bürger nämlich die Möglichkeit Sachkenntnisse zu erlangen, die eine aktive und auch kritische Teilnahme an behördlichen Entscheidungsprozessen fördern".
Das Informationsfreiheitsgesetz diene somit vor allem der demokratischen Meinungs- und Willensbildung, so Ritter weiter. In unserer heutigen Informationsgesellschaft sei der Wert von Informationen nicht hoch genug einzuschätzen. Erst durch den Erhalt von Information sei der Bürger in der Lage, sich ein umfassendes eigenes Bild über ihn interessierende Vorgänge in der Verwaltung zu machen und aktiv auf politische Entscheidungsprozesse einzuwirken. Ritter:"Ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern ist daher notwendig, um die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch eine Verbesserung der Informationszugangsrechte zu stärken".
In der modernen Informationsgesellschaft würden Informations-, Kommunikations- und Partizipationsanliegen der Bevölkerung immer wichtiger. Gleichzeitig hätte sich das Verwaltungsverständnis gewandelt. Auch wenn das Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger im Bereich der Verwaltung grundsätzlich noch hoheitlichen Charakter besitze, so habe doch auf beiden Seiten der Wunsch nach Kooperation und konsensorientierten Lösungen größeren Raum eingenommen. Neue Informationszugangsrechte verbesserten auch die Kontrolle staatlichen Handelns, dienten der Transparenz von Verwaltungsentscheidungen und seien insofern auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung.
Ritter: "Ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz stärkt die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Bürger. Es fördert die Akzeptanz staatlichen Handelns bei immer komplexer werdenden Entscheidungen und dient dem Abbau von Misstrauen und Vorurteilen gegenüber der Verwaltung und beugt schließlich der Politikverdrossenheit vor."
(27.04.2006)