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Christa Naaß zur Föderalismusreform: Mehr Bürokratie und weniger Beamtenmobilität bei Länderkompetenz für das öffentliche Dienstrecht

Abgeordnete2005/Naass_Christa.jpg Für Staatsdiener ist eine Bezahlung nach Kassenlage der Länder zu befürchten

Mit mehr Bürokratie, weniger Mobilität der Beamten bei einem Wechsel zwischen den einzelnen Bundesländern und Bezahlung nach Kassenlage rechnet die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtags und Sprecherin der SPD-Fraktion für den öffentlichen Dienst, Christa Naaß, wenn die Länder wie vorgesehen im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenbesoldung, Beamtenversorgung und das Laufbahnrecht erhalten sollten. Dies sind nur einige der Ergebnisse, welche die Fachsprecherin aus der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags und einer vorangegangenen Anhörung der SPD-Landtagsfraktion "Föderalismusreform und Beamtenrecht" zieht.

Zudem widerspreche der auch im Bereich des öffentlichen Dienstrechts geplante Wettbewerbsföderalismus dem im Grundgesetz formulierten Ziel der Einheit der Lebensverhältnisse. Christa Naaß: "Es wird zu einer gravierenden Auseinanderentwicklung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst in den einzelnen Bundesländern kommen und in der Konsequenz zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Bundesländern." Eines der Argumente für die Föderalismusreform, nämlich Bundesratsblockaden abzuschaffen, treffe für das öffentliche Dienstrecht zudem nicht zu, so die SPD-Abgeordnete weiter. "Gesetze, die das öffentliche Dienstrecht betreffen, wurden so gut wie nie im Bundesrat blockiert."

Mit dem in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Föderalismusreform sollen u. a. auch die Zuständigkeiten für das Besoldungs-, Versorgungs-und Laufbahnrecht neu geregelt werden. Der Bund soll künftig nur noch die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs- und Versorgungsrecht und das Laufbahnrecht für die Bundesbeamten haben; den Ländern soll die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs- und Versorgungsrecht und das Laufbahnrecht für die Landesbeamten und die Kommunalbeamten übertragen werden. Der Bund erhält die Gesetzgebungszuständigkeit im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für die ausschließlich grundlegenden Regelungen des Dienstrechts (Statusrechte und -pflichten) für alle Beamten.

Im Einzelnen bewertet Naaß die Ergebnisse der Anhörungen wie folgt:

  • Zunahme an Bürokratie: Die Übertragung des Beamtenrechts auf die Länder widerspricht dem zentralen Anliegen der Koalitionsvereinbarung, den Bürokratieabbau voranzutreiben. Es würde künftig 17 Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrechte geben. In der überwiegenden Zahl der Länder gibt es bisher keine Dienstrechtsabteilungen. Diese müssten künftig errichtet werden, um ein Landesbesoldungs- und ein Landesversorgungsgesetz sowie zahlreiche Nebengesetze vorzubereiten und zu administrieren.
  • Solange die zentrale Frage der Neugliederung der Finanzverfassung nicht gelöst ist, kann eine Rückübertragung der Besoldungskompetenz auf die Länder nur zu Verzerrungen führen.
  • Eine Diversifikation der Besoldungs- und Versorgungsstrukturen behindert die auch in einem Wettbewerbsmodell gewünschte Mobilität von Beamten. Sogar der von der CSU bei der Anhörung benannte Experte Prof. Dr. Huber warnte vor einer Föderalisierung des Laufbahnrechtes. Wenn sich die Ausbildungsgänge und -abschlüsse über kurz und lang auseinander entwickeln, wird der von Fall zu Fall erwünschte Wechsel eines Beamten oder eines Bewerbers mit abgeschlossenem Studium von einem Bundesland in ein anderes nur noch mit Einschränkungen möglich sein.
  • Unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten für Versorgung einerseits und für die Rentenversicherung andererseits würden in der Konsequenz den sozialen Frieden im Bundesgebiet oder in einzelnen Ländern stören können. Gerade in den letzten Jahren spielen bei dem Zuschnitt der Beamtenversorgung immer stärker Quervergleiche zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle. Auch bei einem Wechsel in andere Bundesländer können die unterschiedlichen Versorgungssysteme zu Problemen bei der Berechnung der Versorgung führen. Hinzu kommt die Tatsache, dass in jüngster Zeit der Bund und die Länder über unterschiedliche Formen von Pensionsfonds nachdenken.
  • Die von einem größeren Teil der Länder gewünschte Reföderalisierung des Besoldungsrechts würden diese voraussichtlich zu einem "Wettlauf nach unten" benutzen.
  • Von der beabsichtigten Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG ("und fortzuentwickeln") sollte abgesehen werden, weil dies zum einen überflüssig, zum anderen rechtspolitisch bedenklich ist, außer, man strebt an, das Berufsbeamtentum nach und nach im Kern auszuhöhlen. Dann muss dies aber klar und deutlich gesagt werden.

Die vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags durchgeführte Untersuchung zu den Auswirkungen der geplanten Föderalismusreform auf die Gesetze der letzten beiden Wahlperioden zeige auf, so Christa Naaß, dass durch die Föderalismusreform zwar die Zahl der durch den Bundesrat zustimmungsbedürftigen Gesetze deutlich reduziert werden könnte und daher auch die Möglichkeiten des Bundesrats, Gesetze zu blockieren, abnehmen würden, dies für den Bereich des öffentlichen Dienstrechtes jedoch nicht die große Rolle spielt wie für andere Bereiche. In der 14. und 15. Wahlperiode versagte der Bundesrat lediglich bei einem Gesetz die Zustimmung und zwar beim Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge (Drs.14/5198, 14/5476). Naaß: "Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstrecht tagte der Vermittlungsausschuss das letzte Mal im Jahr 1997."

 

(15.06.2006)