
Für Staatsdiener ist eine Bezahlung nach Kassenlage der Länder zu befürchten
Mit mehr Bürokratie, weniger Mobilität der Beamten bei einem Wechsel zwischen den einzelnen Bundesländern und Bezahlung nach Kassenlage rechnet die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtags und Sprecherin der SPD-Fraktion für den öffentlichen Dienst, Christa Naaß, wenn die Länder wie vorgesehen im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenbesoldung, Beamtenversorgung und das Laufbahnrecht erhalten sollten. Dies sind nur einige der Ergebnisse, welche die Fachsprecherin aus der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags und einer vorangegangenen Anhörung der SPD-Landtagsfraktion "Föderalismusreform und Beamtenrecht" zieht.
Zudem widerspreche der auch im Bereich des öffentlichen Dienstrechts geplante Wettbewerbsföderalismus dem im Grundgesetz formulierten Ziel der Einheit der Lebensverhältnisse. Christa Naaß: "Es wird zu einer gravierenden Auseinanderentwicklung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst in den einzelnen Bundesländern kommen und in der Konsequenz zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Bundesländern." Eines der Argumente für die Föderalismusreform, nämlich Bundesratsblockaden abzuschaffen, treffe für das öffentliche Dienstrecht zudem nicht zu, so die SPD-Abgeordnete weiter. "Gesetze, die das öffentliche Dienstrecht betreffen, wurden so gut wie nie im Bundesrat blockiert."
Mit dem in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Föderalismusreform sollen u. a. auch die Zuständigkeiten für das Besoldungs-, Versorgungs-und Laufbahnrecht neu geregelt werden. Der Bund soll künftig nur noch die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs- und Versorgungsrecht und das Laufbahnrecht für die Bundesbeamten haben; den Ländern soll die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs- und Versorgungsrecht und das Laufbahnrecht für die Landesbeamten und die Kommunalbeamten übertragen werden. Der Bund erhält die Gesetzgebungszuständigkeit im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für die ausschließlich grundlegenden Regelungen des Dienstrechts (Statusrechte und -pflichten) für alle Beamten.
Im Einzelnen bewertet Naaß die Ergebnisse der Anhörungen wie folgt:
Die vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags durchgeführte Untersuchung zu den Auswirkungen der geplanten Föderalismusreform auf die Gesetze der letzten beiden Wahlperioden zeige auf, so Christa Naaß, dass durch die Föderalismusreform zwar die Zahl der durch den Bundesrat zustimmungsbedürftigen Gesetze deutlich reduziert werden könnte und daher auch die Möglichkeiten des Bundesrats, Gesetze zu blockieren, abnehmen würden, dies für den Bereich des öffentlichen Dienstrechtes jedoch nicht die große Rolle spielt wie für andere Bereiche. In der 14. und 15. Wahlperiode versagte der Bundesrat lediglich bei einem Gesetz die Zustimmung und zwar beim Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge (Drs.14/5198, 14/5476). Naaß: "Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstrecht tagte der Vermittlungsausschuss das letzte Mal im Jahr 1997."
(15.06.2006)