
Familien mit drei und mehr Kindern müssen keine Gebühren zahlen - Familienkassen verweigern aber die im Gesetz vorgeschriebenen Bescheide über Bezug von Kindergeld - Kaiser: Staatsregierung muss das Anliegen durchsetzen
Zum Sommersemester werden von den bayerischen Hochschulen erstmals Studiengebühren erhoben. Das regelt das zum Juni 2006 in Kraft getretene Bayerische Hochschulgesetz. Dieses legt auch fest, dass Studierende aus Familien mit drei und mehr Kindern keine Studiengebühren bezahlen müssen. Als Nachweis dafür muss ein Bescheid der Familienkasse für bei den Hochschulverwaltungen eingereicht werden. Doch wie sich jetzt herausstellt, weigern sich die Familienkassen, die verlangten Bescheinigungen auszustellen. "Es ist ein Unding, dass die Staatsregierung Ausnahmen von den Studiengebühren propagiert, die dann über bürokratische Hemmnisse ausgehebelt werden", erklärt dazu der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Heinz Kaiser, der sich in dieser Sache an Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel gewandt hat. Das Verständnis des Ministers reicht Kaiser nicht aus, er will eine Verbesserung der untragbaren Situation erreichen: "Das Verständnis von Goppel ist nicht genug. Er muss das Anliegen über den Vertreter der Staatsregierung im Verwaltungsrat der zuständigen Bundesanstalt für Arbeit durchsetzen", fordert der unterfränkische Abgeordnete. Darüber hinaus schlägt Kaiser eine einfache Lösung vor. Die Familienkassen sollen Kindergeldbescheide elektronisch ausstellen. "Bei der in Online-Aktivitäten profilierten Staatsregierung dürfte das doch kein Problem sein", so Kaiser. Für die schlampige Gesetzgebung der CSU-Mehrheit im Landtag hat Kaiser kein Verständnis: "Das hätte man von Anfang an sinnvoller regeln können."
(25.01.2007)