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Sicherheit darf nicht auf Kosten der Bürgerrechte gehen

Schleswig-holsteinischer Innenminister Stegner in München: Nicht Freiheiten beschneiden, die man eigentlich schützen will

Telekommunikationsüberwachung, Datensammelwut der Sicherheitsbehörden oder Wohnraumüberwachung: Noch nie sind unbescholtene Bürger so leicht ins Visier der Polizei geraten wie heute. In immer mehr Bereichen werden Überwachungsinstrumente  präventiv, das heißt ohne konkreten Anfangsverdacht, eingesetzt. Daraus ergibt sich ein deutliches Spannungsfeld zwischen innerer Sicherheit und Bürgerrechten. Wie viel Überwachung ist nötig, wie viel Sicherheit möglich? Damit beschäftigte sich gestern Abend (23. August) eine Veranstaltung mit dem schleswig-holsteinischen Innenminister Ralf Stegner in der Evangelischen Stadtakademie München, die von der Münchner Landtagsabgeordneten Adelheid Rupp moderiert wurde. Stegner sprach sich dagegen aus, Sicherheit auf Kosten der Bürgerrechte zu gewährleisten. Innere Sicherheit sei zwar gerade für die kleinen Leute  ein wichtiges Thema, doch es sei nicht sozialdemokratische Politik, gerade die Freiheiten, die man schützen wolle,  zu beschneiden oder abzuschaffen.

Der Rechtspolitiker und Landtagsabgeordnete Florian Ritter berichtete über die Auswirkungen des geänderten bayerischen Polizeiaufgabengesetzes: Eine Landtagsanfrage von ihm habe ergeben, dass das präventive Abhören praktisch wirkungslos gewesen sei und zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen geführt habe, also auch nicht zu einem Plus an Sicherheit. "Die CSU überschreitet mit ihren Vorstößen im Bereich der inneren Sicherheit regelmäßig den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen." Viele Änderungen, die die CSU im Bereich der inneren Sicherheit vorgenommen habe, seien wieder abgeschafft worden, so in Teilen die Wohnraumüberwachung.

Dr. Klaus Hahnzog, Verfassungsrichter a.D. und Rechtspolitiker zeigte an konkreten Beispielen auf, welche Auswirkungen die Datensammelwut der Polizei auf die Bürger haben kann. So können ihre Daten in den Polizeicomputer geraten, beispielsweise auch wenn sie nur ihre verfassungsgemäßen Rechte wahrnehmen und bei einer Demonstration gegen Rechtsradikale dabei sind.

(24.08.2007)