
Ergänzende Anfragen zur Überprüfung der Staatsregierung
Nachdem das Kultusministerium auf Druck von SPD und Grünen einräumen musste, dass mindestens 15 Ministeriumsmitarbeiter auch für Parteizwecke eingespannt wurden, haben die Oppositionsfraktionen weitere Fragen an die Staatsregierung gerichtet, um die Verquickung von CSU-Parteiarbeit und staatlichen Aufgaben in Bayern zu klären. Grüne und SPD im Landtag begrüßen zwar ausdrücklich den Vorstoß von Ministerpräsident Edmund Stoiber, die in den Ministerien und der Staatskanzlei ausgeübte Praxis zu untersuchen und dem Landtag zu berichten, fordern dazu aber eine detaillierte Aufstellung ein. "Nach den bislang beispiellosen Vorgängen im Kultusministerium müssen jetzt alle Fakten auf den Tisch. Wir wollen wissen, wie andere Ministerien und die Staatskanzlei gehandelt haben und erwarten eine vollständige Antwort über das hinaus, was bereits in der Öffentlichkeit bekannt ist", erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Karin Radermacher.
Margarete Bause, Fraktionsvorsitzende der Grünen: „Wir brauchen dringend Klarheit darüber, ob auch in anderen Ministerien Beamte und Mitarbeiter als mobile Einsatztruppen der CSU vorgehalten wurden. Deshalb werden wir uns auch nicht mit einer von Erwin Hubers berüchtigten ‚Blitzumfragen’ zufrieden geben, sondern fordern eine umfassende Aufstellung darüber, ob und wie in den einzelnen Ressorts zwischen Parteiarbeit und staatlichen Aufgaben getrennt wird.“ Margarete Bause erinnerte in diesem Zusammenhang an die peinliche Aussage des Staatskanzleichefs, eine „Blitzumfrage“ habe ergeben, dass die Staatsregierung nur 1 Million Euro für externe Beraterverträge ausgebe: „Am Ende waren es zehnmal mehr.“
Ein besonders Augenmerk richten Grüne und SPD auf die Praxis in der Staatskanzlei, in der mit Parteichef Edmund Stoiber und dem niederbayerischen CSU-Vorsitzenden Erwin Huber gleich zwei hochrangige Parteifunktionäre in Personalunion staatliche Aufgaben wahrnehmen.
Im Wortlaut: Die Anfrage von SPD und Grünen:
An den Staatsminister
als Leiter der Staatskanzlei
Erwin Huber
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Verbindung von Ministeramt, Parteiamt und Abgeordnetenmandat hier: Praxis der Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
zu dem Fragenkatalog der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Juli 2004 nahm die Staatsregierung am 9. August 2004 Stellung und ging dabei insbesondere auf Inhalt und Ausmaß der Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ein.
Daran anknüpfend stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei und anderer Staatsministerien im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit oder im Rahmen einer Nebentätigkeit in die CSU-Parteiarbeit von Amts- und Mandatsträgern, die ein Parteiamt bekleiden, eingebunden sind.
Der Bayerische Ministerpräsident hatte demgemäß angekündigt, die in der Staatskanzlei und den einzelnen Staatsministerien geübte Praxis zu überprüfen und in Kürze dem Bayerischen Landtag Bericht zu erstatten, was wir sehr begrüßen. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme bitten wir um Berücksichtigung der folgenden Fragen, bezogen auf den Zeitraum der letzten fünf Jahre:
1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei sind im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit oder im Rahmen einer Nebentätigkeit
a) in die Parteiarbeit des Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber und/oder in seine Arbeit als Mitglied des Bayerischen Landtags,
b) in die Parteiarbeit der dienstvorgesetzten Staatsminister Erwin Huber und Eberhard Sinner und/oder in ihre Arbeit als Mitglieder des Bayerischen Landtags und/oder
c) in die Parteiarbeit der CSU und ihrer Gliederungen
eingebunden?
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen bayerischen Staatsministerien sind im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit oder im Rahmen einer Nebentätigkeit
a) in die Parteiarbeit ihres dienstvorgesetzten Staatsministers/ihrer dienstvorgesetzten Staatsministerin und/oder in seine/ihre Arbeit als Mitglied des Bayerischen Landtags,
b) in die Parteiarbeit der einzelnen Staatssekretäre und/oder in deren Arbeit als Mitglieder des Bayerischen Landtags und/oder
c) in die Parteiarbeit der CSU und ihrer Gliederungen
eingebunden?
3. Zu Sitzungen der CSU, für die die Anwesenheit des Ministerpräsidenten oder einer Staatsministerin/eines Staatsministers oder einer Staatssekretärin/eines Staatssekretärs vorgesehen war:
a) In welcher Funktion, wann, auf wessen Veranlassung und mit welchem Auftrag nahmen die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an derartigen Sitzungen der CSU teil (getrennt nach Personen sowie nach den unter Frage 1 vorgegebenen Kategorien)?
b) Nahm der Ministerpräsident bzw. die Staatsministerin/der Staatsminister bzw. die Staatssekretärin/der Staatssekretär an den jeweiligen Sitzungen persönlich teil?
4. Sofern es sich um dienstliche Tätigkeiten im Sinne der Frage 1 bzw. 2 handelte:
a) Geschah dies im öffentlichen Interesse und im Rahmen des Auftrags der Staatskanzlei bzw. der einzelnen Staatsministerien (Art. 43 Abs. 1, 51 Abs. 1, 52 53, 55 BV, § 1 St, 3 ff. StRGVV)?
b) Wurden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Zeiten als Dienstzeiten angerechnet und im Zeiterfassungssystem entsprechend berücksichtigt?
5. Sofern es sich um Nebentätigkeiten im Sinne der Frage 1 bzw. 2 handelte:
a) Verfügten die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Nebentätigkeitsgenehmigungen im Sinne von Art. 73 BayBG?
b) Welchen Inhalt (insbesondere Tätigkeitsbereich, Nebentätigkeitsgeber, Umfang, Befristung) und ggf. Vergütungsregelung enthielt die jeweilige Nebentätigkeitsgenehmigung?
c) Von wem und wann wurde die jeweilige Nebentätigkeitsgenehmigung ausgestellt?
d) Wurden die Nebentätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt?
e) Wenn dies nicht der Fall war, wie wurde die Zulassung einer Ausnahme im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 73 Abs. 4 Satz 2 BayBG begründet?
f) Welche durch die Staatskanzlei bzw. das jeweilige Staatsministerium vorgehaltenen Einrichtungen, Büromaterialien, Telekommunikations- und Postdienstleistungen u.ä. nahmen die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Nebentätigkeit in Anspruch und wurde hierfür Kostenersatz geleistet?
6. a) Wer übt in der Staatskanzlei bzw. in den einzelnen Staatsministerien die Kontrolle darüber aus, dass „im Dienst bei der Aufgabenerledigung keine Grenzüberschreitungen stattfinden, insbesondere keine privaten oder parteipolitischen Angelegenheiten bearbeitet werden“ (vgl. LT-Drs. 12/9539, Seite 10 Ziff. 4, Abschlussbericht der CSU-Fraktion zum 2. Untersuchungsausschuss)?
b) Kann der Freistaat nach Ansicht der Staatsregierung in der Gesamtschau der dienstlich und der durch die Nebentätigkeit veranlassten Arbeitsbelastung der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ihm obliegende Fürsorgepflicht nach Art. 86 BayBG erfüllen, insbesondere wenn die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang den nach Maßgabe des Art. 80 BayBG vorgesehenen Zeitraum überschreitet, und wenn ja, in welcher Weise?
7. Für den Fall, dass Nebentätigkeitsgenehmigungen im Sinne der Fragen 1, 2 und 5 für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestanden:
a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Personalunion der/des Dienstvorgesetzten der hauptamtlichen Tätigkeit und der/des Begünstigten der Nebentätigkeit (Nebentätigkeitsgeber) im Hinblick auf die Versagungsgründe nach Art. 73 Abs. 3 Sätze 1, 2 BayBG?
b) Wie verändert sich diese Beurteilung im Falle der Existenz einer Vielzahl gleichartiger Nebentätigkeitsgenehmigungen zugunsten ein und desselben Nebentätigkeitsgebers, der zugleich die Dienstvorgesetzte/der Dienstvorgesetzter ist?