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SPD denkt jetzt an eine Abgeordnetenklage gegen CSU-MdL Haedke, den Drahtzieher in der Münchner CSU-Wahlfälscheraffäre

MDL2004/RADERMA.jpg Ausschussvize Karin Radermacher und ihr SPD-Kollege Hans-Ulrich Pfaffmann erinnern an Verantwortung des CSU-Manns und wollen CSU-Fraktion zum Schwur zwingen, ob sie die unmoralische Haltung ihres Kollegen noch weiter duldet

Die SPD-Landtagsfraktion fasst gegen den Drahtzieher der Münchner CSU-Wahlfälscheraffäre, den CSU-Landtagsabgeordneten Joachim Haedke, jetzt eine Abgeordnetenanklage ins Auge. Nachdem Haedke am Dienstag als Zeuge im Untersuchungsausschuss "Hohlmeier" des Bayerischen Landtags jegliche Aussage verweigerte, um ein mögliches Strafverfahren gegen sich selbst abzuwehren, will die SPD mit dem in der Bayerischen Verfassung vorgesehenen Mittel der Abgeordnetenklage die CSU-Landtagsfraktion zum Schwur zwingen, kündigten die stellvertretende Ausschussvorsitzende Karin Radermacher und ihr SPD-Ausschusskollege Hans-Ulrich Pfaffmann an.

"Wir akzeptieren, dass Herr Haedke von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch gemacht hat, welches ihm der Rechtsstaat zubilligt", erklärte Radermacher. "Herr Haedke will aber einfach nicht erkennen, dass er eine moralische Verpflichtung als Abgeordneter hat, sich gegenüber dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern, die ihn gewählt haben, zu verantworten. Die Gefahr eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn wiegt für Herrn Haedke mehr als seine Verantwortung vor dem Parlament und den Bürgerinnenn und Bürgern."

"Deswegen halten wir den CSU-Mann als bayerischen Landtagsabgeordneten nicht mehr für tragbar und meinen, dass die CSU-Landtagsfraktion die unmoralische Haltung Haedkes nicht weiter stützen darf", betonen Radermacher und Pfaffmann. "Daher erwägen wir jetzt eine Abgeordnetenklage." Um eine solche Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzureichen, muss zunächst ein Drittel der Abgeordneten zustimmen - das heißt, mindestens vier CSU-Vertreter müssten sich dem Begehren der SPD anschließen, da die Opposition im Landtag nur auf 56 von 180 Sitzen kommt. Anschließend müssten zwei Drittel der Parlamentarier zustimmen, damit tatsächlich Klage erhoben werden kann. "Wir sind gespannt, wieviele in der CSU sich noch - und zwar ganz offiziell per Abstimmung - zu dem unmoralischen Verhalten ihres Kollegen Haedke bekennen wollen", stellen Radermacher und Pfaffmann fest.

Von der CSU-Mehrheit im Untersuchungsausschuss abgelehnt wurde am Dienstag ein Beweisantrag der SPD, den stellvertretenden Vorsitzenden der Jungen Union München und den Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse München als Zeugen zu vernehmen. Nachdem der JU-Mann als Praktikant bei der Sparkasse die Konten des Münchner CSU-Rathauschefs und einstigen CSU-OB-Kandidaten Hans Podiuk ausspioniert haben soll und dies dann Eingang fand in das berüchtigte Hohlmeier-Dossier über "Parteifreunde", will sich die SPD mit dem Nein der CSU-Ausschussmehrheit zur Zeugeneinvernahme nicht abfinden.

Radermacher: "Wir wollen diese Frage im Plenum des Landtags diskutiert und entschieden haben, weil wir im Gegensatz zur Auffassung der CSU sehr wohl einen Zusammenhang mit dem Hohlmeier-Dossier sehen. Schließlich soll der JU-Mann die Daten im Jahr 2002 gesammelt haben, was dann 2003 Eingang in das Dossier von Frau Hohlmeier fand, mit dem sie Parteifreunden drohte. Dies führte dann zum Eklat in der Münchner CSU und zum Rücktritt der Strauß-Tochter als CSU-Bezirksvorsitzende. Zudem ist der Jungpolitiker durch die Fürsprache von  Frau Hohlmeier in die CSU aufgenommen worden."

(31.05.2005)