
Peter Hufe zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Gebührenverfahren darf nicht für medienpolitische Entscheidungen missbraucht werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss neue Verbreitungswege nutzen können.
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Hufe, begrüßt den Erfolg der Gebührenklage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor dem Bundesverfassungsgericht: "Das Gericht hat die Rundfunkfreiheit und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an Medienpluralität und Meinungsvielfalt gegen opportunistische Eingriffe einiger Ministerpräsidenten verteidigt. Es hat neuerlich klar gestellt, dass eine Beschädigung der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne nicht in Kauf genommen wird und das Gebührenverfahren eben nicht benutzt werden darf, um medienpolitische Entscheidungen zu treffen und auf den Wettbewerb der privatwirtschaftlichen und der öffentlich-rechtlichen Medien im dualen System einzuwirken." Die Länder waren 2004 bei der staatsvertraglichen Festlegung der Rundfunkgebühren erstmals vom Votum der Unabhängigen Kommission abgewichen und hatten die Gebührenerhöhung eigenmächtig gekürzt. Peter Hufe erinnert daran, dass die SPD-Fraktion damals genau aus den Erwägungen, die das Gericht zu seiner Entscheidung haben kommen lassen, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag im Landtag abgelehnt hatte.
Ausdrücklich weist Peter Hufe auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts hin, dass die mit der Digitalisierung einhergehende rasante Entwicklung der Kommunikationstechnologien und der Medienmärkte unsere Rundfunkordnung nicht überholt hat, in der nach wie vor die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter ihren Funktionsauftrag zu Sicherung der Medienvielfalt behalten müssen.
Peter Hufe: "Der Gesetzgeber hat neuerlich mitgeteilt bekommen, worauf er bei der Weiterentwicklung der Rundfunkordnung zu achten hat: Zur Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört, dass das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss. Der Auftrag ist also dynamisch. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden und seine Finanzierung muss entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden".
Um die medienpolitische Debatte in den Bayerischen Landtag zu holen, stellt Peter Hufe zwei Tage nach der Urteilsverkündung in einer Pressekonferenz die Interpellation seiner Fraktion zur Zukunft der dualen Rundfunkordnung in der digitalen Welt vor: Donnerstag, 13. September 2007, 11.00 Uhr im Bayerischen Landtag (PK-Raum 211). Peter Hufe: "Als Träger der Rundfunkfreiheit hat der Landtag in Bayern Sorge dafür zu tragen, dass die Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an die künftige technische und mediale Entwicklung angepasst wird, dass ökonomisches Kalkül nicht zu Lasten der Vielfalt die digitalisierte Medienwelt regiert und dass frei zugängliche Medien ihre für die Demokratie zentrale Aufgabe weiterhin wahrnehmen können."
(11.09.2007)Links zum Thema