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11. März 2010
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Keine rechtsfreien Räume dulden. Fälle von sexuellem Missbrauch aufklären

Landtag beschließt SPD-Dringlichkeitsantrag: Verdachtsfälle sind grundsätzlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Franz Schindler: Es kann und darf nicht akzeptiert werden, dass kirchliche Einrichtungen bei Kenntnis von strafbaren Taten für sich selbst entscheiden, ob sie sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden oder nicht.

Einstimmig hat der Bayerische Landtag auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass „dass alle Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen aufgeklärt werden" Und: "Verdachtsfälle sind grundsätzlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen". Der Landtag „hat kein Verständnis dafür, dass in der Vergangenheit Verdachtsfälle über Jahre und Jahrzehnte hinweg verschwiegen und nicht bei den staatlichen Ermittlungsbehörden angezeigt worden sind", heißt es im Text des SPD-Drinkglichkeitaantrags. Franz Schindler, Vorsitzender des Rechtsausschusses im Landtag, stellte in seiner Begründung fest: „Ich bin dezidiert der Meinung, dass es auch in kirchlichen Einrichtungen keine rechtsfreien Räume geben darf, dass also Straftaten hinter Klostermauern genauso verfolgt und behandelt werden müssen wie Straftaten andernorts. Es kann und darf nicht akzeptiert werden, dass kirchliche Einrichtungen bei Kenntnis von strafbaren Taten für sich selbst entscheiden, ob sie sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden oder nicht. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass der Staat diese Erwartung in aller Deutlichkeit an die Kirchen heranträgt."

Mit dem Beschluss ist die Bayerische Staatsregierung nun aufgefordert

  • klarzustellen, dass kircheninterne Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche und/oder sonstiger Mitarbeiter keinen Vorrang vor dem Strafverfolgungsmonopol des Staates, und Verdachtsfälle grundsätzlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen sind,
  • sicherzustellen, dass Anzeigen zum Schutz der Opfer vertraulich behandelt werden, um so ein Klima zu schaffen, dass Strafanzeigen umgehend erstattet werden können,
  • dafür zu sorgen, dass das Amtsermittlungsprinzip in allen in den letzten Wochen bekannt gewordenen Fällen von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen gilt und strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen und Beweismittel gesichert werden,
  • dem Landtag zu berichten, in wie vielen Fällen wegen des Verdachts von körperlicher Gewalt und/oder sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen derzeit Vorermittlungs- und/oder Ermittlungsverfahren durchgeführt werden und in wie vielen Fällen hiervon wegen Eintritts von Verfolgungsverjährung Abstand genommen worden ist.

Im Wortlaut zum Download (PDF):
Keine rechtsfreien Räume dulden. Fälle von sexuellem Missbrauch aufklären
Der Beschluss des Bayerischen Landtags, 11. März 2010

Im Wortlaut: Auszüge aus der Rede von Franz Schindler, MdL,
im Plenum des Bayerischen Landtags, 11. März 2010:

Es geht darum, die Sensibilität bei allen Anzeichen
für sexuellen Missbrauch zu erhöhen.
In kirchlichen Einrichtungen darf es
keine rechtsfreien Räume geben

Wir blicken in einen Abgrund. Was in den letzten Wochen bekannt geworden ist, sprengt die Vorstellungskraft und ist - leider, sage ich - geeignet, die moralische Integrität von Instanzen zu erschüttern, die ansonsten für sich beanspruchen, diese Autorität gegenüber der Gesellschaft ausüben zu können.
Ich sage aber auch, um nicht missverstanden zu werden: Nach allem, was wir wissen, finden die meisten Fälle von sexuellem Missbrauch im familiären Nahbereich statt. Dort dürfte die Dunkelziffer in anderen Zusammenhängen extrem hoch sein.
Es geht also darum, nicht wegzuschauen, sondern die Sensibilität bei allen Anzeichen für sexuellen Missbrauch zu erhöhen. Das gilt für Nachbarn ebenso wie für Verwandte, das gilt für Kindergärtnerinnen ebenso wie für Lehrer und Übungsleiter in Vereinen. Das gilt aber auch für Einrichtungen, in denen Eltern ihre Kinder und Jugendlichen anderen anvertrauen. Das gilt insbesondere auch hinter Klostermauern und in Internaten.
Es gibt bekanntermaßen keine Rechtspflicht, bereits begangene Straftaten bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen, es sei denn, es handelt sich um schwere Verbrechen. Aber Personen, die als Garanten für das Wohl von Schutzbefohlenen verantwortlich sind, wie etwa die Eltern eines Kindes oder auch Lehrer in einem Internat, können sich wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch durch Unterlassung strafbar machen, und zwar dann, wenn sie nicht einschreiten und wenn sie es zulassen, dass die Täter ungehindert weitermachen können.

Was die Kirchen betrifft berühren wir nicht nur eine Grundsatzfrage, sondern generell das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat. Die Frage stellt sich: Wie viel Autonomie und Selbstverwaltung darf dieser Staat hinnehmen, ohne seine eigenen Schutzpflichten gegenüber den jetzt bekannt gewordenen Opfern zu verletzten?
Ich bin dezidiert der Meinung, dass es auch in kirchlichen Einrichtungen keine rechtsfreien Räume geben darf, dass also Straftaten hinter Klostermauern genauso verfolgt und behandelt werden müssen wie Straftaten andernorts.
Es kann und darf nicht akzeptiert werden, dass kirchliche Einrichtungen bei Kenntnis von strafbaren Taten für sich selbst entscheiden, ob sie sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden oder nicht. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass der Staat diese Erwartung in aller Deutlichkeit an die Kirchen heranträgt. Deswegen bin ich der Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dankbar, dass sie das in dieser Deutlichkeit auch gesagt hat, und habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass wir heute in den Zeitungen lesen müssen: Die CSU springt den Kirchen bei. Nicht den Opfern, sondern den Kirchen springt sie bei und schimpft auf die Bundesjustizministerin - so wie im Mittelalter: Immer der, der eine unliebsame Botschaft überbringt, wird geprügelt, aber die Ursache wird nicht angepackt.

Es reicht nicht, wenn die Frau Justizministerin bedauert, dass es nicht so läuft, wie es laufen soll; das kann man in der "Süddeutschen Zeitung", - ich glaube, die war es - lesen. Das kann man alles lesen, aber es genügt nicht, verehrte Frau Justizministerin, es nur zu bedauern, sondern ich bin schon der Meinung, dass Sie an Ihrer Stelle, genau Sie, die Aufgabe hätten, dafür zu sorgen, dass endlich der Anspruch des Staates, Straftaten auch hinter Klostermauern, in Internaten aufzuklären, auch durchgesetzt werden kann. Da kann ich nicht abwarten, bis kirchliche Instanzen bereit sind, mit Ihnen darüber zu reden.

Natürlich kann man jetzt Runde Tische installieren und kluge Reden über die Notwendigkeit der Prävention schwingen. Ich habe dagegen überhaupt nichts, aber vordringlich geht es doch wohl darum, die in den letzten Wochen bekannt gewordenen Vorgänge aufzuklären, Beweise zu sichern und, falls der Verdacht ausreicht, Anklagen zu erheben. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft müssen nicht erst abwarten, bis sich ein Opfer meldet und Strafanzeige erstattet. Es gilt das Prinzip, dass die Staatsanwaltschaft wegen bekannt gewordener Verdachtsfälle - und da gab es in den letzten Wochen ja genügend viele - zu ermitteln hat, und zwar ohne Rücksicht darauf, wo diese Straftaten begangen worden sind.

Natürlich kann man jetzt auch fordern, die Verjährungsfristen für Fälle des sexuellen Missbrauchs erneut zu verlängern. Dennoch lenkt die Diskussion darüber meines Erachtens von der Lösung des vordringlichen Problems, der Aufklärung bekannt gewordener Straftaten, nur ab. Die Verfolgung von Tätern scheitert regelmäßig nicht am Ablauf von Verjährungsfristen, die ohnehin in den letzten Jahren verlängert worden sind, sondern sie scheitert daran, dass vertuscht und verdunkelt wurde und vermutlich auch noch wird.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre es wichtiger, als die Fristen für die Verfolgsverjährung zu verlängern, die Fristen für die Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen zu verlängern, damit die Opfer wenigstens später noch Entschädigung und Schadensersatz verlangen können.
Das wäre ein Beitrag, um den Opfern auch gerecht zu werden.

Die Freien Wähler kommen mit einem Vorschlag, auf die Schnelle Ombudsleute in den Regierungsbezirken einzurichten. Sie übersehen dabei wohl, dass es ja schon entsprechende Stellen gibt: Es gibt Netzwerke, es gibt Beratungsstellen. Daran, ob es so richtig und sinnvoll ist, jetzt daneben Ombudsleute zu suchen, zu finden, zu installieren, habe ich gewisse Zweifel. Ich will es aber auch nicht ablehnen.
Wir werden also diesem Vorschlag letztlich auch unsere Zustimmung geben und hoffen, dass wir hier eine breite Mehrheit finden bei dem Bemühen, deutlich zu machen, dass dieser Landtag jedenfalls großen Wert darauf legt, dass - erstens - die Straftaten, die bekannt geworden sind, auch aufgeklärt werden, dass - zweitens - alle Vorkehrungen getroffen werden, dass künftighin das Strafverfolgungsmonopol auch beachtet wird und nicht erst, nachdem man sich dazu bequemt hat, sondern dass das auch von hohen Würdenträgern endlich als Selbstverständlichkeit in dieser freiheitlichen Demokratie anerkannt wird.