Menschenwürdige Bedingungen für Flüchtlinge
Von Angelika Weikert, MdL
Mitglied im Sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags
Die Rechte von Flüchtlingen sind weitgehend durch Bundesgesetze geregelt. Die SPD hat das Recht auf Asyl, schon vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte, immer vehement verteidigt. Neben dem Recht auf Asyl gewährt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Menschen, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, sowohl durch einen Flüchtlingsstatus als auch durch einen so genannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebehindernis) einen Aufenthaltsstatus. Der Freistaat Bayern regelt im Aufnahmegesetz die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge bis zu ihrer Anerkennung leben müssen. In Bayern bedeutet dies grundsätzlich die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU). Bei einer Anhörung im Landtag hatten Experten der bayerischen Asylpraxis grobe Verstöße gegen eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen vorgeworfen.
Gemeinschaftsunterkünfte: Zu lange Verweildauern auf zu engem Raum. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, zumal, wenn scheinbar kein Ende abzusehen ist, hat deutliche negative Auswirkungen auf die soziale Entwicklung der Bewohner. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt drei Jahre, in Einzelfällen kam es schon zu Verweildauern von bis zu 18 Jahren. Es gibt keine Rückzugsräume, Kinder wachsen über Jahre mit der Erfahrung der gemeinschaftlichen Unterbringung auf. Zudem prallen unterschiedliche Lebensweisen und kulturelle Prägungen auf engstem Raum aufeinander. Die hygienischen Verhältnisse sind zum Teil katastrophal. Frauen, insbesondere alleinstehende, sind Belästigungen bis hin zu sexuellen Übergriffen ausgesetzt.
Residenzpflicht: Hohe Bürokratie, viele Verstöße. Die Beantragung einer Reiseerlaubnis ist umständlich und mit hohen Kosten verbunden. Die Pflege sozialer Kontakte und das Ausüben von Freizeitaktivitäten werden so massiv erschwert; es kommt – oft ungewollt – zu zahlreichen Verstößen.
Flüchtlingsschicksale: Traumatisierte bleiben auf sich gestellt. Viele Flüchtlinge haben schreckliche Erlebnisse hinter sich. In den Erstaufnahmeeinrichtungen und GU’s fehlt es aber an Rückzugsräumen und geschultem Personal (medizinisch, psychologisch, rechtlich), um traumatisierte Flüchtlinge erkennen, untersuchen und beraten zu können. Für kranke und behinderte Flüchtlinge sind die Gemeinschaftsunterkünfte nicht angelegt.
Bildung und Arbeit: Leben in Unmündigkeit. Flüchtlinge haben keine Möglichkeit, sich über Bildung oder Arbeit in die aufnehmende Gesellschaft zu integrieren. Ihnen werden keine Sprach- und Integrationskurse angeboten, ihre im Heimatland erworbenen Qualifikationen werden selten anerkannt. Selbst wenn sie eine Arbeitserlaubnis erhalten, werden potenzielle Arbeitgeber von kurzen Aufenthaltsgestattungen abgeschreckt.
Wir brauchen menschenwürdige Bedingungen für Flüchtlinge. Den Menschen, die in Bayern Schutz und Zuflucht suchen, soll ermöglicht werden, sich zu entwickeln und eine Zukunftsperspektive für sich selbst und ihre Familien zu schaffen.
Die Forderungen der SPD-Landtagsfraktion:
- Ausstattung der Erstaufnahmeeinrichtungen mit mehr geschultem Personal, insbesondere Ärzte, Psychologen, Juristen und Sozialarbeiter
- Kurzer Verbleib in der Erstaufnahmeeinrichtung, nach Möglichkeit maximal drei Monate
- Beschränkung der Verpflichtung zum Verbleib in einer Gemeinschaftsunterkunft auf die Dauer des Asylverfahrens, längstens jedoch auf ein Jahr
- Besonderen Personengruppen, wie z. B. unbegleiteten minderjährigen oder traumatisierten Flüchtlingen muss der Auszug aus der GU schneller gewährt werden
- Mittel- bis langfristige Abschaffung von Gemeinschaftsunterkünften und Schaffung alternativer Wohnformen
- Ausbau der Bildungs- und Sprachangebote sowie Zugang zum Arbeitsmarkt
- Wegfall der Residenzpflicht
- Abschaffung des Essenspakete zugunsten einer selbstbestimmten Inanspruchnahme des Sachleistungsprinzips
- Besondere staatliche Förderung der Flüchtlingsarbeit von Wohlfahrtsverbänden
Mitglied in den Ausschüssen des Bayerischen Landtags für Soziales, Familie und Arbeit sowie für Eingaben und Beschwerden