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31. Januar 2012
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Hochwasserschutz verlangt Gesamtkonzept

Hochwasserschutz ist Ländersache. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) ist das bayerische Ausführungsgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gesetzliche Vorschriften zum Schutzniveau gibt es nicht. Hauptziel wirkungsvoller Hochwasserschutzmaßnahmen ist und bleibt der Schutz von Leib, Leben und Sachgütern. In einem von MdL Reinhold Perlak federführend formulierten Antrag forderte die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung auf, den Hochwasserschutz nicht zuletzt infolge der durch die Klimaveränderung zunehmenden Hochwassergefahr insgesamt voranzutreiben, dafür ein Gesamtkonzept aufzustellen sowie ein entsprechendes Finanzierungskonzept vorzulegen.

Aufgrund der Klimaveränderungen sind auch wir in Bayern in immer kürzeren Abständen von Hochwasser betroffen. In der Bekämpfung der jeweiligen Entstehung und Ausbreitung sowie der Folgen sind die Regionen auf sich gestellt, ein Notfallplan existiert nicht.

Die Hochwassergefahr hat sich beispielsweise durch Flussbegradigungen, Uferbefestigungen, Wehre, Staudämme, Flächenversiegelung, Intensivlandwirtschaft zunehmend verschärft. Dadurch entstanden erhebliche Verluste von natürlichen Überflutungsflächen, von Auen und wertvollen Ökosystemen.

Reinhold Perlak, MdL, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Kommunale Daseinsvorsorge, zu den detaillierten Forderungen: Das Gesamtkonzept muss u.a. die Einrichtung von Hochwasserwarnzentralen sowie die offizielle Ausweisung von Überschwemmungsgebieten enthalten, um im Vorfeld eine Bebauung gefährdeter Bereiche zu verhindern. Dringend notwendig ist die Aufstellung von Notfall-, Katastrophen- und Organisationsablaufplänen sowie die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten und die Förderung der natürlichen Gewässerentwicklung. Unausweichlich sind Anreizmechanismen wie landwirtschaftliche Förderung für den Verzicht auf intensive Nutzungskonzepte etc.

Im Wortlaut zum Download:
Hochwasser-Gesamtkonzept
Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drs. 16/10477