Kommunalpolitiker müssen auch in Zukunft eine besondere örtliche Verbundenheit mit ihrer Gemeinde haben
Helga Schmitt-Bussinger: CSU und FDP geben passives Wahlrecht der Beliebigkeit preis
Eine Absage erteilt die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Helga Schmitt-Bussinger, den Vorschlägen von CSU- und FDP-Fraktion auf den Aufenthalt mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen als Voraussetzung für das passive Wahlrecht in der Gemeinde oder im Landkreis gänzlich zu verzichten. Dies forderten die Regierungsfraktionen in einem Dringlichkeitsantrag. Schmitt-Bussinger: „Mit der von CSU und FDP vorgeschlagenen Änderung würde das passive Wahlrecht der Beliebigkeit preisgegeben. Bürgermeister und Gemeinderäte oder Landräte und Kreisräte müssen auch in Zukunft eine subjektive Verbundenheit zu ihrer Gemeinde oder ihrem Landkreis haben. Diese Verbundenheit würde mit der vorgeschlagenen Regelung aufgekündigt An dem Aufenthalt mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis sollte festgehalten werden."
Auf Ablehnung der SPD stößt auch der weitere Vorschlag von CSU und FDP, dass ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeinderäte ohne wichtigen Grund von ihrem Amt zurücktreten können. Schmitt-Bussinger „Auf eigenen Antrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, sich entlassen zu lassen, wird dem besonderen kommunalen Ehrenamt nicht gerecht."
Die Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer im Wahlkreis für das aktive Wahlrecht bzw. die Wählbarkeit hält die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion dagegen für sinnvoll und für unproblematisch. „Damit würde die Anzahl der Problemumzugsfälle reduziert." Die SPD sei jedoch für eine Verminderung der Aufenthaltsdauer auf einen Monat und nicht wie von CSU und FDP vorgeschlagen auf zwei Monate. „In NRW reichen sogar 15 Tage Aufenthalt im Wahlkreis."
Einige weitere Vorschläge von CSU und FDP sind für die SPD-Politikerin unterstützenswert, so die Möglichkeit der Briefwahl ohne dass ein besonderer Grund vorliegen muss. Auch die Absenkung des Alters von 21 Jahren auf 18 Jahren für die Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister und zum Landrat sei mit der SPD machbar. Schmitt-Bussinger: „Hier hat die SPD-Fraktion bereits vor längerem eine entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt." Auf Ablehnung der SPD werde jedoch der Vorschlag von CSU und FDP stoßen, die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat erst für die Kommunalwahl 2020 anzuheben und dann auch nur auf 67 Jahre. Die SPD sei hier für die generelle Aufhebung der Altersgrenze und zwar bereits für die Kommunalwahl 2014. „Der CSU-/FDP-Vorschlag dient lediglich einer Verhinderung so mancher amtierender kommunaler Würdeträger. Souveränität sieht anders aus", so Schmitt-Bussinger.
Die SPD-Fraktion hat zur Aufhebung der Altersgrenze, wie auch zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer und einigen anderen kommunalen Regelungen bereits entsprechende Anträge und Gesetzentwürfe vorgelegt.
Vorsitzende des Arbeitskreises der SPD-Landtagsfraktion für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit