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13. Juli 2011
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SPD warnt: Inklusions-Finanzstreit zwischen Kommunen und Freistaat nicht auf dem Rücken der Kinder und Eltern austragen

Dringlichkeitsantrag im Landtag - Kommunalsprecherin Schmitt-Bussinger: Das Land soll angemessenen Beitrag leisten, falls Prüfung erhebliche Kosten ergibt

Die SPD-Fraktion fordert zur Umsetzung der Inklusion in den bayerischen Kommunen eine „angemessene finanzielle Beteiligung“ des Freistaats, falls den Städten und Gemeinden „erhebliche Kosten“ entstehen. Da die Kosten im Vorhinein nur schwer abschätzbar sind, soll deshalb ein Jahr nach Inkrafttreten des heute (13. 7.) vom Landtag einstimmig verabschiedeten Inklusionsgesetzes eine entsprechende Evaluierung stattfinden. Dies sieht ein Dringlichkeitsantrag vor, der heute von der SPD-Fraktion im Landtag eingebracht worden ist.

Die kommunalpolitische Sprecherin der LandtagsSPD, Helga Schmitt-Bussinger, begründete diese Initiative im Landtagsplenum damit, dass nur mit einem „klaren verbindlichen Signal an die Kommunen“ tatsächlich von allen Städten und Gemeinden in ganz Bayern Inklusionsschulen angeboten werden können und es „nicht zu einer Aufspaltung zwischen armen und reichen Kommunen kommt“. Keinesfalls dürfe es so weit kommen, dass der Konflikt zwischen Kommunen und Freistaat „auf dem Rücken der behinderten Kinder und ihrer Eltern ausgetragen wird“.

Schmitt-Bussinger warnte, dass ein kompromissloses Verharren auf den gegensätzlichen Standpunkten - Verneinung einer Finanzverantwortung durch den Freistaat, Klageandrohung durch die Kommunen - dem Inklusionsziel schaden und zu Lasten der behinderten Kinder gehen würde.

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