Altersbeschränkung bei Kommunalpolitikern: Popularklage eingereicht
Gantzer: Begründung für Altersgrenze nicht mit Rechtsprechung vereinbar
Die SPD-Landtagsfraktion hat unter Federführung ihres Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer die angekündigte Popularklage gegen die Altersgrenze von Landräten und berufsmäßigen Bürgermeistern jetzt eingereicht. Vertreten wird die Klage durch Rechtsanwalt Dr. Bihler in München.
Gantzer beurteilt die Erfolgschancen der Klage als sehr hoch, da das Innenministerium übersehen habe, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Altersgrenzen geändert hat. Nach dieser Rechtsprechung, die der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgt, sind Altersgrenzen nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Eine solche Ausnahme läge aber bei Kommunalpolitikern nicht vor.
Gantzer rechnet damit, dass der Verfassungsgerichtshof im nächsten Frühjahr seine Entscheidung fällen werde. Gantzer: "Das ist ein Jahr vor den Kommunalwahlen in Bayern. Die Parteien sollten also mit der Aufstellung ihrer Kandidaten bis dahin warten."
Seniorenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Mitglied im Ausschuss des Bayerischen Landtags für Fragen des öffentlichen Dienstes.