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26. April 2012
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Verwaltungsgerichts-Urteil: Extremismusklausel unterdrückt zivilgesellschaftliches Engagement

Innenpolitische Sprecherin Schmitt-Bussinger: Aktivitäten gegen Rechts dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt, sondern müssen gefördert werden

Helga Schmitt-Bussinger, innenpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion, fühlt sich durch das Dresdner Urteil, das die von Familienministerin Schröder eingeführte Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt hat, in ihrer Haltung bestärkt. "Am Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden zeigt sich, dass die Extremismusklausel ein undemokratisches Mittel ist. Es hemmt zivilgesellschaftliches Engagement und stellt es unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit", so Schmitt-Bussinger.

Gerade die Entwicklungen der letzten Monate hätten gezeigt, dass Aktivitäten gegen Rechts hingegen gefördert werden müssten. Zivilgesellschaftliches Engagement müsse seine Unabhängigkeit - auch von staatlichen Institutionen - bewahren, denn sonst verliere es seinen zivilen Charakter. Schmitt-Bussinger: "Die Extremismuserklärung ist auf ebenso wackeligen Säulen errichtet wie der aktuelle Verfassungsschutzbericht. Diese verkürzte Extremismustheorie, die die Grundlage hierfür bildet, muss endlich kritisch hinterfragt werden und darf nicht mehr das Leitbild von Ministerien sein."

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